CVUA Karlsruhe | Arzneimittelfälschungen a.
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=2&Thema_ID=13&ID=1. Globalisierung und Internet beflügeln den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln in immer stärkerem
Sogenannte "Lifestyle-Medikamente" dienen nicht primär der Bekämpfung von Krankheiten, sondern sollen vor allem die
körperliche Leistungsfähigkeit oder das allgemeine Wohlbefinden verbessern. Am beliebtesten sind Potenzmittel und
Schlankheitsmittel. Diese Arzneimittel werden wegen ihrer großen Verbreitung auch am häufigsten gefälscht. Nach den
Erfahrungen des CVUA Karlsruhe kann sich der Anwender aber häufig nicht sicher sein, dass der deklarierte Wirkstoff in dem
erworbenen Präparat auch tatsächlich enthalten ist oder die angegebene Konzentration zutreffend ist. So enthielten
beispielsweise vom CVUA Karlsruhe untersuchte Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion statt der deklarierten
PDE-5-Hemmer Tadalafil und Vardenafil den verwandten Wirkstoff Sildenafil. Die Wirkstoffe unterscheiden sich jedoch in ihrer
Wirkstärke, ihrer Aufnahme, Verteilung, Abbau und Ausscheidung im Körper und sind somit nicht ohne weiteres austauschbar.
Insbesondere bei bestehenden Gegenanzeigen (Krankheiten, bei denen man das jeweilige Präparat nicht einsetzen darf) sind
somit gesundheitliche Probleme nicht auszuschließen. Es ist darauf hinzuweisen, dass u.a. aus diesen Gründen die
Präparate der Verschreibungspflicht unterstellt wurden, die jedoch gerade bei illegalen Erzeugnissen aus dem Internet häufig
Aus dem Bereich der Schlankheitsmittel lagen dem CVUA Karlsruhe bisher eher selten gefälschte Originalprodukte vor. Meist
wurden als "harmlos" beworbene, angeblich "rein pflanzliche" Mittel festgestellt, denen jedoch undeklarierte synthetische,
hochwirksame Arzneistoffe zugesetzt waren. In der Regel handelte es sich um den Appetitzügler Sibutramin oder
Abkömmlinge dieses Stoffes. Sibutramin wurde inzwischen aufgrund schwerwiegender Herz-Kreislauf-Nebenwirkungen vom
Markt genommen. Einige Produkte enthielten neben Sibutramin weitere synthetische Substanzen, z.B.:
I. Die beiden Abführmittel Phenolphthalein und Bisacodyl. Phenolphthalein ist wegen seiner Nebenwirkungen nicht mehr
II. Entwässerungsmittel Spironolacton, Triamteren und Hydrochlorothiazid. Bei diesen Stoffen handelt sich um
verschreibungspflichtige Arzneistoffe.
Der Verbraucher setzt sich bei Einnahme derartiger meist als "Nahrungsergänzungsmittel" deklarierter, tatsächlich jedoch
nicht zugelassener und somit auch nicht legal auf dem Markt befindlicher Arzneimittel unkalkulierbaren, unter Umständen
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Autor(en): OLiver el-Atma, Dr. M. Kohl-Himmelseher
Bericht erschienen am 18.01.2012 07:53:46
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