S t a t u t s

N° REG-0011A
Reglement
Version en vigueur 17.09.2013 Nombre d'annexes Über die Ausgabe von Fahrkarten
für Ski- und Snowboardlehrer


ALLGEMEINES

Art. 1 Die Vereinigung Walliser Bergbahnen (WBB/RMV) erstellt spezielle Abonnemente gemäss
dem Freikartenreglement Ziffer 3.5 für Ski- und Snowboardlehrer, beziehungsweise
Instrukteure SSSA und Inhaber des eidg. Fachausweis. Die Karten werden über das
Sekretariat in Form von KeyCards (Pool Snowpass) ausgegeben. Das Sekretariat der
WBB/RMV akzeptiert pro SSS nur eine Sammelbestellung.

Art. 2 Die
Transportunternehmen, die Mitglieder der WBB sind, obligatorisch.
BERECHTIGTEN
Art. 3

3.1
Das Abonnement wird nur an Ski- und Snowboardlehrer ausgestellt, welche die beiden
Bedingungen kumulativ erfüllen:

1. ein anerkanntes kantonales Ski- bzw. Snowboardlehrer-Patent oder einen
eidgenössischen Fachausweis "Swiss Snow Pro" oder Instrukteur SSSA besitzen;

2. in der ganzen Wintersaison während mindestens 30 Tagen für eine Ski- oder
Snowboardschule arbeiten.

Die Skischulen/Snowboardschulen (Schneesportschulen) stellen bei einem Mitglied der Vereinigung der WBB/RMV bis zum 1. Oktober schriftlich eine Anfrage mit entsprechendem Formular (vgl. Beilage). Allenfalls werden nachträglich nur Fahrkarten aufgrund von besonderen Umständen ausgestellt (Tod, Unfall, etc.). Die selbstständigen Ski- bzw. Snowboardlehrer (kantonales Patent oder ISIA STAMP),
welche auf der Liste der anerkannten Ski- und Snowboardlehrer des Wirtschafts- und
Finanzdepartements des Kantons Wallis aufgeführt sind, sowie die vom kantonalen
Wirtschafts- und Finanzdepartements anerkannten Bergführer können auf Vorweisung ihres
mit dem offiziellen Stempel versehenen Patentes dieses Abonnement am Arbeitsort, an dem
sie das grösste Einkommen erzielen anfordern.
In obgenannten zwei Fällen hat die Bergbahn die Verantwortlichkeit für die Kontrolle des Patents. Der Leiter der Ski- bzw. Snowboardschule bestätigt, dass der jeweilige Interessent für die Dauer der ganzen Wintersaison angestellt ist und den geforderten Kriterien des WBB/RMV betreffend Patente entspricht. Eine Liste mit der Art der Patente (SSSA / Swiss Snow Pro) wird den Bergbahnen abgegeben. N° REG-0011A
Reglement
Version en vigueur 17.09.2013 Nombre d'annexes Über die Ausgabe von Fahrkarten
für Ski- und Snowboardlehrer

3.5
Bestehen Zweifel bezüglich der korrekten Handhabung des vorliegenden Reglements, ist die Bergbahn oder das Sekretariat berechtigt, den Nachweis der effektiv geleisteten Arbeitstage einzufordern. In Fällen, in welchen dieser Nachweis nicht erbracht wird, kann die Bergbahn (oder das Sekretariat) die Aushändigung künftiger Fahrkarten verweigern. Das Sekretariat kann Freikarten nur ausgeben, wenn das Formular den Stempel und die Unterschrift einer Bergbahn umfassen. Für die Ausstellung der Karten sind die folgenden Stempel nicht anerkannt: - Luftseilbahn Fürgangen - Bellwald - Luftseilbahn Raron-Eischoll - Luftseilbahn Turtmann-Unterems-Oberems - Luftseilbahn Gampel-Jeizinen - Matterhorn Gotthard Bahn - Téléphérique Chalais-Vercorin - Téléphérique Dorénaz-Alesse-Champex - Téléphérique Riddes-Isérables.
PREIS

Art. 4

4.1
Der Preis dieses Abonnements wird durch die Vereinigung Walliser Bergbahnen (WBB/RMV) jährlich festgesetzt. Für die Mitglieder der unter Ziffer 3.2 aufgeführten Schneesportschulen beträgt der Preis für
die Wintersaison 2013/2014 Fr. 500.-.
Für die unter Ziffer 3.3 beschriebenen Unabhängigen beträgt der Preis für die Wintersaison 2013/2014 Fr. 1'000.-. Allerdings können sich diese einen Betrag von Fr. 500.- am Ende der Saison zurückerstatten lassen (bei der Bergbahn, bei der das Abonnement gelöst wurde), wenn das Abonnement nachweislich 30 Tage gebraucht worden ist. Im Fall von Streitigkeiten bezüglich der Anzahl der geleisteten Arbeitstage entscheidet der Vorstand der WBB endgültig und ohne Rekursrecht. Auf Rechnung der WBB überweist die Bergbahn Fr. 80.- pro beantragtes Abonnement auf das bezeichnete Konto der WBB/RMV. Der Vorstand behält sich das Recht vor, jedes fehlbare Mitglied für ein oder mehrere Jahre auszuschließen, wenn es den Preis oder die in diesem Reglement bezeichneten Bedingungen nicht erfüllt.
AUSGABE

Art. 5 Das Sekretariat der Vereinigung Walliser Bergbahnen (WBB/RM) ist für die Herausgabe des
Abonnements verantwortlich. Der Verantwortliche der Skischule hinterlegt bis zum 1. Oktober eine Liste der Interessierten inklusive Passfoto (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) und mit der jeweiligen Arbeitsbestätigung und den Nachweisen bei der örtlichen Bergbahn. Diese kassiert den Betrag für das Abonnement und überweist die Unterlagen inkl. Foto an das Sekretariat der WBB/RMV.
ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
Art. 6
Das Abonnement für Ski- und Snowboardlehrer ist persönlich und nicht übertragbar. Verlust
oder Diebstahl des Abonnements sind sofort dem Sekretariat zu melden, welches die entsprechende Fahrkarte sperrt. Bei Ersatz wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- erhoben.
Art. 7 Das Abonnement für Ski- und Snowboardlehrer ist gültig während der offiziellen Wintersaison
der aufgeführten Transportunternehmen vom 1. November bis 30. April.
Art. 8
Der Missbrauch des Abonnements hat unverzügliche den Entzug und die Gebühr von
Fr. 200.- zur Folge. Der Betrag wird von der jeweiligen Bergbahn, die den Missbrauch feststellt, einkassiert. Die Einleitung weiterer zivilrechtlicher und strafrechtlicher Schritte bleibt vorbehalten. Art. 9 Der Vorstand und das Sekretariat der WBB/RMV sowie die Mitglieder der Vereinigung wachen
über die strikte Einhaltung des vorliegenden Reglements. Dieses Reglement wurde an der Vorstandssitzung vom 17. September 20013 in Sitten revidiert und genehmigt. Der französische Text ist massgeblich. Arthur Clivaz
Bestellformular der Fahrkarten
für Ski- und Snowboardlehrer


Anzahl Abonnemente à Fr. 500.-* ………………………. = Fr. ……………………………….
Dieser Betrag muss in bar bei der lokalen Bergbahn der Station gezahlt werden. (Bitte für jedes Abonnement ein
auf der Rückseite mit Namen versehenes Foto des Interessenten beilegen).
Der Verantwortliche der Schneesportschule bestätigt die Richtigkeit der aufgeführten Angaben und dass die
aufgeführten Ski- bzw. Snowboardlehrer bei ihrer Schule unter Vertrag stehen und ihre Tätigkeit gemäss
Bestimmungen des vorliegenden Reglements ausüben (Art. 3).
Ort und Datum : …………………….
Stempel und Unterschrift der Ski/Snowboard Schule: ………………. Die Bergbahn bescheinigt das Formular und adressiert das Original an das Sekretariat WBB / RMV, c/o Dr. Viktor Kämpfen Treuhand AG, Postfach 648, 3900 Brig Ort und Datum : ……………….………

Source: http://www.bestofsnow.ch/files/20130920Rglementprofesseurs20112012A_5.pdf

98-18 (efecto de restricción alimenticia y salbutamol.)

RESTRICCIÓN ALIMENTICIA Y SALBUTAMOL EN EL CONTROL DEL SÍNDROME ASCÍTICO EN POLLOS DE ENGORDA: 1. COMPORTAMIENTO PRODUCTIVO Y CARACTERÍSTICAS DE LA CANAL FEED RESTRICTION AND SALBUTAMOL TO CONTROL ASCITES SYNDROME IN BROILERS: 1. PRODUCTIVE PERFORMANCE AND CARCASS TRAITS Juan M. González-Alvarado 1, 2, Ma. Elena Suárez-Oporta 1, Arturo Pró-Martínez 1 y Carlos López-Coel

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