Microsoft word - entwurmung wild cz info regierungen.doc

StMUG - Postfach 81 01 40 - 81901 München Entwurmungsaktion beim Wild in grenznahen tschechischen Revieren; Entwurmung von Wild in Tschechien im Jahr 2012 Anlage: Schreiben des BMELV vom 24.10.2011, Az.: 323-22510/0020 nach uns vom BMELV aktuell übermittelten Informationen werden in der gesamten tschechischen Republik auch im Jahr 2012 wieder Entwurmungsaktionen beim Wild durchgeführt (eingesetzte Wirkstoffe: Ivermectin, Rafoxanid und Mebendazol). Auch die grenznahen Gebiete werden einbezogen, trotz der mit beigefügtem Schreiben des BMELV geäußerten Bitte, bei einer Entwurmung des Wildes ausreichenden Abstand zur Staatsgrenze einzuhalten. Tschechien hat die Behandlung für den Zeit- raum vom 20.01.2012 bis 26.02.2012 vorgesehen. Neben Wildschweinen sind auch Rotwild, Rehwild, Damwild, Muffelwild und Gamswild von der Aktion betroffen. Ein Inverkehrbringen von Wildfleisch ist in der Tschechischen Republik während dieses Zeitraums und den folgenden Zeitspannen aufgrund möglicher Arzneimittelrück- • 14 Tage für Wildschweine, also bis einschließlich 13.03.2012 • 28 Tage für Rotwild, Rehwild, Damwild, also bis einschließlich 27.03.2012 • 60 Tage nach Behandlung für Gamswild und Muffelwild, also bis einschließ- ier Standort
Öffentliche Verkehrsmittel Telefon/Telefax
Internet
Es ist nicht auszuschließen, dass jagdbare Wildtiere, welche die Arzneimittel aufgenommen haben, in grenznahe deutsche Reviere wechseln und entsprechend den Jagdzeiten (Rotwild, Damwild, Muffelwild sowie Bachen und Keiler noch bis 31. Januar, Frischlinge und Überläu- fer ganzjährig) auch zur Lebensmittelgewinnung erlegt werden. Wir bitten die nachgeordneten Behörden einschließlich der amtlichen Tierärzte sowie der Jagdbehörden in diesem Zusammenhang auf folgende Auswirkungen für den Verkehr mit • Betroffene Lebensmittelunternehmer, insbesondere Jäger, die in zum betroffenen Gebiet grenznahen Revieren die Jagd ausüben, sind in geeigneter Weise auf die Möglichkeit von Arzneimittelrückständen in Wildtieren und ihre Pflicht als Lebensmit- • Es obliegt primär der Sorgfaltspflicht der Jäger, durch geeignete Maßnahmen wie z. B. eine Laboruntersuchung, kein Wildfleisch in Verkehr zu bringen, das unzulässi- ge Arzneimittelrückstände aufweist (§ 10 LFGB i. V. m. Art. 14 Abs. 2 der Verordnung • Für die Fleischuntersuchung sowohl in Wildbearbeitungsbetrieben als auch bei der Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild verweisen wir auf Anhang I Abschnitt I Kapitel II Buchstabe D Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 und die Möglichkeit der Durchführung entsprechender Labortests. In den deutschen Revieren erfolgt keine Behandlung mit Arzneimitteln. Es besteht lediglich die Möglichkeit, dass Tiere mit entsprechenden Rückständen aus tschechischen Revieren überwechseln. Eine Feststellung ist zum Zeitpunkt der Schussabgabe jedoch nicht möglich. Erst nachdem das Tier erlegt wurde, kann durch Untersuchung festgestellt werden, ob das Tier entsprechende Arzneimittel aufgenommen hat und in der o. a. Wartezeit erlegt wurde. Insoweit erachten wir § 10 Abs. 3 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nicht für einschlägig. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die im § 39 Abs. 2 LFGB eröffneten Möglichkeiten, insbesondere auf die Nummern 1 und 2.

Source: http://www.jagd-landsberg.de/Entwurmung_Wild_CZ_Info_Regierungen.pdf

Check your data more efficiently

Paper number: TT02 CHECK YOUR DATA MORE EFFICIENTLY Jian Hua (Daniel) Huang, Forest Laboratories Inc, NJ ABSTRACT: %CHKDATA is a SAS macro program designed to check the data in an efficient and user-friendly way. First, the macro can check the data structure by generating three types of key information: the contents of dataset, its associated SAS format, and a collection of all vari

Isa

ISA.00. .00. .08.6131190001 .14.001381342P .010410.222 9.U.00300.100001395.0.P.>.GS.PO.6131190001.001381342P.010410.2229.200001395.X.00 3060.ST.850.300001405.BEG.00.SA.00106799.010410.NTE.WHI.SHIP OVER 100 CNTLS - C ALL FOR APPNTS.REF.IA.876342.REF.VR.028120.PER.BD.FOB.PP.ITD.01.3.2.30.30. 2% 30 DAYS.DTM.010.010411.DTM.002.010416.TD5.SEE ECKERD ROUTE GUIDE.N1.BY.92.05500.N1.ST.53.01.N3.GENOVESE

Copyright © 2018 Predicting Disease Pdf